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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.

Die Anfrage sowie einen Interessennachweis senden Sie bitte an die Einwohnerkontrolle Bettwiesen. Wir bitten Sie, wenn möglich, Briefmarken im Wertvon Fr. 10.00 beizulegen. Ansonsten legen wir der Anfrage einen Einzahlungsschein bei.

Es werden keine telefonischen Adress-Auskünfte erteilt.

Zuständige Abteilung