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Arbeitsamt

Was ist zu tun, wenn Sie arbeitslos werden:

Ab März 2017 ist die Anmeldung für alle im Kanton Thurgau ansässigen Personen direkt bei den jeweils zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.
Für die Anmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Kopie Sozialversicherungsausweis (falls noch nicht vorhanden: AHV-Ausweis)
  • Schweizer BürgerInnen: Kopie des Identitätsausweises
  • AusländerInnen: Kopie des Ausländerausweises
  • Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
  • Kopie des letzten Arbeitsvertrages und der Kündigung
  • Bei Krankheit: Kopie des Arztzeugnisses
  • Bewerbungen während der Kündigungsfrist

Bei Fragen steht Ihnen die RAV-Regionalstelle Kreuzlingen gerne zur Verfügung

RAV Thurgau
Regionalstelle Kreuzlingen
Hafen Center
Hafenstrasse 50c
8280 Kreuzlingen

Telefon 071 627 64 00
Telefax 071 627 64 01

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:30
Mittwoch Nachmittag geschlossen

Informationen: www.rav.tg.ch

Zuständige Abteilung