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Besuchsaufenthalt / Einladungsverfahren

Eine visumspflichtige Person, die als Besucher in die Schweiz einreisen möchte, muss sich zuerst bei der Schweizer Botschaft ihres Heimatlandes melden. Dort wird entschieden, ob der Gast eine Garantieerklärung benötigt, damit er das Visum erhält.

Falls dies zutrifft, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Garantieerklärung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Betreibungsregisterauszug (bei Eheleuten von beiden)
  • Versicherungsnachweis für den Gast/die Gäste (Versicherungswert mind. Fr. 30'000 / Person)
  • Eigenhändiges Schreiben, mit welchem bestätigt wird, dass alle Kosten für die Person/en während des Aufenthaltes übernommen werden und dass die Person/en nach der entsprechenden Zeit wieder ausreisen werden.
  • Fr. 65.00

Zuständige Abteilung