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Einbürgerungen

Die Formulare für die Einbürgerung können Sie bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Zu laufenden Einbürgerungsgesuchen gibt unsere Gemeindeschreiberin (Telefon 071 914 80 76) Auskunft.

Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie hier: Eidgenössische Migrationskommission EKM 
Informationen zur erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration entnehmen Sie bitte hier: Eidgenössische Migrationskommission EKM
Das Gesetz (141.1) und Verordnung (141.11) des Regierungsrates über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht finden Sie unter www.rechtsbuch.tg.ch.

Zuständige Abteilung