Abstimmungen und Wahlen
Abstimmungsort und Abstimmungszeit
Gemeindeverwaltung Bettwiesen
Sonntag, 09.45 bis 10.45 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Sofort nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden. So einfach geht das:
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne die Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese in einem neutralen (beigelegten) Couvert.
- Das neutrale Couvert mit den Stimm- oder Wahlzettel, sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Den Briefumschlag können Sie in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder der Post zur Zustellung übergeben. Er muss spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Vorzeitige Stimmabgabe
Eine vorzeitige Stimmabgabe kann während der Büroöffnungszeiten vom Mittwoch bis am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei den Einwohnerdiensten im Gemeindehaus Bettwiesen gemacht werden. Geben sie die Stimm- und Wahlzettel in einem verschlossenen, neutralen Couvert gemeinsam mit dem Stimmausweis persönlich ab.
Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.
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