Feuerwehr
| Kommandant | Ernst Gerber, Hauptstrasse 77 | Tel. 071 911 27 53 |
| Vizekommandant | vakant | |
| Feuerwehrdepot | Schulstrasse 5 |
| 1. Alarmieren | Feuerwehr Tel. 118 |
| 2. Retten | sich und andere in Sicherheit bringen Türen und Fenster schliessen |
| 3. Löschen | Feuerlöscher, Löschgeräte einsetzen |
Feuerwehrpflicht
Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres in dem Sie 21 Jahre alt werden und endet am 31. Dezember des Jahres in dem Sie 50 Jahre alt geworden sind. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe.
Neueintritte
Interessierte melden sich bitte beim Kommandant oder Vizekommandant. Sie werden am Ende des Jahres zu einem Informationsabend eingeladen. Die Feuerschutzkommission entscheidet über Aufnahme in die Feuerwehr. Der Eintritt erfolgt per 1. Januar. Weitere Informationen finden Sie im Feuerschutzreglement.
Wespenneste
Bevor Sie sich zur Beseitigung des Nestes entschliessen bedenken Sie, dass Wespen zur Aufzucht ihrer Brut Futter in Form von erbeuteten Insekten benötigen. Im Naturhaushalt nehmen sie daher eine wichtige Stellung ein. Zu ihrer Beute gehören Spinnen, andere Hautflügler, verschiedene Fliegenarten, Heuschrecken, Raupen und Blattwespenlarven. Für uns nützlich sind sie insbesondere durch das Vertilgen von Forst- und Baumschädlingen und von gewissen lästigen Fliegenarten. Grosse Völker erbeuten pro Tag bis zu 500 Gramm Insekten! Wespen, die ausserhalb des Nestbereiches nach Nahrung oder Baumaterial suchen, sind nicht angriffslustig. Dies gilt auch für Wespen, die sich bei Dunkelheit in hell erleuchtete Zimmer verirren. Wird das Licht gelöscht und das Fenster geöffnet, fliegen sie innerhalb kurzer Zeit ins Freie. Generell gilt: Wespen stechen nur, wenn man sie drückt, festhält oder sich an ihrem Nest zu schaffen macht. Meiden Sie die Umgebung eines Nestes und bewahren Sie beim Anflug von Wespen Ruhe, so werden Sie kaum gestochen.
Andernfalls können Wespenneste mit einem Wespenspray (keinen Insektenspray verwenden), welcher in jeder Drogerie gekauft werden kann, selber beseitigt werden. Der Wespenspray ist am frühen Morgen oder späten Abend (nach dem Eindunkeln), wenn es kühl ist, einzusetzen. Dann sind die meisten Wespen im Nest. Den ganzen Spray gebrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack oder mit dem Staubsauger entsorgen.
Das Bundesamt für Gesundheit schreibt neu zwingend vor, dass Feuerwehren die Wespen bekämpfen wollen, eine 2-tägige Ausbildung absolvieren müssen. Der Kurs wird mit einem Fachausweis abgeschlossen. Ohne diesen Fachausweis dürfen im Auftrag keine Wespen mehr bekämpft werden. Weil die Bekämpfung nicht in die gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr fällt, verzichtet die Feuerwehr Bettwiesen auf diese Aufgabe. Wer Wespen nicht selber bekämpfen will wende sich bitte an eine Fachfirma (z.B. Deso Star Wil, Arco Reinigung St.Gallen).
Links
Feuerwehrverband Thurgau
Feuerschutzamt Kanton Thurgau
Gebäudeversicherung Kanton Thurgau