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Teilprojekt 11 der Generellen Entwässerungsplanung (GEP)

Öffentliche Auflage

Gestützt auf §9 Abs. 1 und Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (EG GSchG) und gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 18. März 2024 wird öffentlich aufgelegt:

Teilprojekt 11 der Generellen Entwässerungsplanung (GEP)

GEP_Bettwiesen_TP11_20230831.pdf [pdf, 2.1 MB]
CHW02375.11.001_IST.pdf [pdf, 10.4 MB]
CHW02375.11.002_ZIEL.pdf [pdf, 23.0 MB]

Das Teilprojekt Entwässerungskonzept enthält Massnahmen, welche Privatpersonen und nicht ausschliesslich die Gemeinde und den Abwasserverband betreffen.

Auflagefrist:          10. April 2024 bis 29. April 2024

Auflageort:            Gemeindeverwaltung Bettwiesen, Hauptstrasse 50, während der Schalteröffnungszeit

Rechtsmittel: Während der Auflage kann jeder, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat Bettwiesen, Hauptstrasse 50, 8553 Bettwiesen, schriftlich und begründet Einsprache gegen das aufgelegte Teilprojekt 11 der generellen Entwässerungsplanung (GEP) erheben.

Bettwiesen, 19. März 2024                                                      Der Gemeinderat

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