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Erneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2027 - 2031

Am 1. Juni 2027 beginnt die neue vierjährige Legislatur der Gemeindebehörden.
Dazu sind gemäss Beschluss des Regierungsrates die Gesamterneuerungswahlen in der Zeit vom 27. September 2026 bis zum 31. Mai 2027 durchzuführen.

Der Gemeinderat hat die Wahltermine wie folgt festgelegt:

  • 1. Wahlgang am 27. September 2026
  • Allfälliger 2. Wahlgang am 29. November 2026

Bei den Erneuerungswahlen gilt es die Mitglieder für folgende Behörden, gem. Gemeindeordnung § 18a zu wählen:

  • Gemeindepräsident/in
  • Gemeinderat (vier Mitglieder)
  • Rechnungsprüfungskommission (2 Mitglieder und 1 Suppleant/in) und
  • Wahlbüro (2 Mitglieder und zwei Suppleanten/innen).

Gemäss Paragraph 36 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) des Kantons Thurgau sind bei Majorzwahlen Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst bis spätestens am Montag, 3. August 2026, 16.00 Uhr, der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 50, 9553 Bettwiesen, einzureichen, um auf die Namenliste aufgenommen zu werden.

Verspätet gemeldete Kandidatinnen und Kandidaten finden auf der Namenliste keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden.

Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit Parteizugehörigkeit aufzuführen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von dem/r Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nachträglich nicht zurückgezogen werden. Die entsprechenden Formulare für die Wahlvorschläge finden Sie untenstehend.

Vielen Dank für Ihr Engagement zugunsten der Politischen Gemeinde Bettwiesen.

Für Fragen steht Ihnen Gemeindeschreiberin Corinne Oertig gerne zur Verfügung.
Telefon: 071 914 80 76 oder per E-Mail: c.oertig@bettwiesen.ch

 

 

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