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Christbaumabfuhr

Bitte beachten Sie die Informationen zu der Christbaumabfuhr:

• Christbäume müssen – analog Sperrgut – bei den Unterflurbehälter (UFB) bereitgestellt werden. Es ist kein fixer Tag einzuhalten. 
• Christbäume nicht in die UFB stopfen. Stellen Sie diese bitte einfach daneben ab. 
• In Gebieten, in denen noch ab der Strasse gesammelt wird (noch fehlende UFB), werden die Bäume wie früher bei den
Abfallsäcken und Containern mitgenommen.
• Christbäume können bis Ende Februar kostenlos mitgegeben werden. Ab März gelten sie dann als Sperrgut und müssen entsprechend
frankiert werden.

Politische Gemeinde Bettwiesen
Gemeindeschreiberin
Corinne Oertig

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