Christbaumabfuhr
Bitte beachten Sie die Informationen zu der Christbaumabfuhr:
• Christbäume müssen – analog Sperrgut – bei den Unterflurbehälter (UFB) bereitgestellt werden. Es ist kein fixer Tag einzuhalten.
• Christbäume nicht in die UFB stopfen. Stellen Sie diese bitte einfach daneben ab.
• In Gebieten, in denen noch ab der Strasse gesammelt wird (noch fehlende UFB), werden die Bäume wie früher bei den
Abfallsäcken und Containern mitgenommen.
• Christbäume können bis Ende Februar kostenlos mitgegeben werden. Ab März gelten sie dann als Sperrgut und müssen entsprechend
frankiert werden.
Politische Gemeinde Bettwiesen
Gemeindeschreiberin
Corinne Oertig