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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken ist das Gemeindepräsidium zuständig. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit einem Pass oder einer ID ausweisen können. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von Fr. 20.- erhoben.

Zuständige Abteilung