Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien können in der Regel sofort und ohne Voranmeldung vorgenommen werden.
Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von Fr. 20.- erhoben.
Wichtig:
- Diejenige Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen. Zur Beglaubigung ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen.
- Bei der Beglaubigung einer Fotokopie ist das Original mitzunehmen. Die zu beglaubigende Fotokopie wird durch die Gemeindekanzlei angefertigt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.
Apostillen können keine ausgefertigt werden. Die Kantonale Ausweisstelle EFZ in Weinfelden ist zuständig für das Ausstellen der Apostillen und Beglaubigungen im Auftrag der Staatskanzlei.
Kantonale Ausweisstelle
Apostillen/Beglaubigungen
Bahnhofstrasse 12
8570 Weinfelden