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Einzahlungsscheine für die diesjährigen Steuern

Sind keine Steuerausstände aus Vorjahren vorhanden, können die provisorischen Steuern bis 31. Dezember in Raten aufgeteilt werden. Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Andererseits wird Ihnen auf dem definitiv veranlagten Steuerbetrag ab Verfalltag (31. August) ein Ausgleichszins belastet. Sie erhalten die entsprechenden Einzahlungsscheine in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Preis: gratis

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