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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungsort und Abstimmungszeit

Gemeindeverwaltung Bettwiesen
Sonntag, 09.45 bis 10.45 Uhr

Briefliche Stimmabgabe

Sofort nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden. So einfach geht das:

  1. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne die Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese in einem neutralen (beigelegten) Couvert.
  3. Das neutrale Couvert mit den Stimm- oder Wahlzettel, sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Den Briefumschlag können Sie in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder der Post zur Zustellung übergeben. Er muss spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.

Vorzeitige Stimmabgabe

Eine vorzeitige Stimmabgabe kann während der Büroöffnungszeiten vom Mittwoch bis am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei den Einwohnerdiensten im Gemeindehaus Bettwiesen gemacht werden. Geben sie die Stimm- und Wahlzettel in einem verschlossenen, neutralen Couvert gemeinsam mit dem Stimmausweis persönlich ab.

Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.

Nächste Abstimmungstermine

2025      

30.11.2025

2026 08.03.2026 14.06.2026 27.09.2026

29.11.2026

2027 28.02.2027 06.06.2027 24.10.2027  
2028 19.03.2028 11.06.2028 24.09.2028 26.11.2028
2029 04.03.2029 27.05.2029 23.09.2029 25.11.2029
2030 24.03.2030 16.06.2030 22.09.2030 24.11.2030

Abstimmungsergebnisse