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Jungbürgerfeier

Der Gemeinderat lädt alle Jungbürgerinnen und Jungbürger im Alter von 18 Jahren zur traditionellen Jungbürgerfeier ein. An diesem Tag verbringen die neuen volljährigen Bürgerinnen und Bürger einen Abend mit dem Gemeinderat. Das Programm ist abwechslungsreich und unterhaltsam. Gleichzeitig soll auch der gesellige und gemütliche Teil nicht zu kurz kommen.  

Die Jungbürgerfeier findet meist an einem Freitagabend im Juni statt.  

Volljährigkeit - Rechte und Pflichten

  • Du hast das Recht, über dich selber zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Eltern dir gegenüber keine Verpflichtungen mehr haben oder dass die Beziehung, die du zu ihnen hast, nicht mehr von Bedeutung ist.
  • Deine Unterschrift ist rechtsgültig. Du kannst jetzt alles selber unterschreiben, z. B. einen Mietvertrag, dein Absenzenheft usw.
  • Du hast als Schweizerin und Schweizer das Stimmrecht. Du kannst über alles abstimmen, was den Bund, den Kanton oder die Gemeinde betrifft. Zudem bist du wählbar für öffentliche Ämter, du kannst also zum Beispiel Gemeinderat werden.
  • Du kannst den Führerausweis für Motorräder (bis 125ccm) und Autos erwerben.
  • Du kannst heiraten.
  • Die Post (von der Schule, dem Lehrbetrieb, von Ämtern usw.) wird an dich adressiert.
  • Du wirst steuerpflichtig.